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   VG Regensburg, 05.07.1999 - RN 4 S 99.1350   

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VG Regensburg, 05.07.1999 - RN 4 S 99.1350 (https://dejure.org/1999,45281)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05.07.1999 - RN 4 S 99.1350 (https://dejure.org/1999,45281)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - RN 4 S 99.1350 (https://dejure.org/1999,45281)
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  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - L 7 AY 3353/09

    Asylbewerberleistung - keine Kostenerstattung nach § 7 Abs 1 S 3 AsylbLG -

    Dessen ungeachtet dürfte ein derartiges Vermögen, das im AsylbLG im Übrigen keinen Schongrenzen unterliegt (vgl. BVerwG Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 40; ferner Bundesverfassungsgericht BVerfGE 116, 229), jedoch nur dann einzusetzen gewesen sein, wenn es für die Klägerin während der Unterbringung in der Einrichtung verfügbar gewesen wäre (so auch VG Regensburg, Beschluss vom 5. Juli 1999 - RN 4 S 99.1350 - VG Düsseldorf, Urteil vom 4. August 2003 - 13 K 6469/00 - ; Hohm in GK-AsylbLG, § 7 Rdnrn. 98 f. ; Herbst in Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, § 7 AsylbLG Rdnr. 31 ); denn die Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 3 AsylbLG nimmt ausdrücklich auf Satz 1 a.a.O. Bezug.

    Nicht beachtet hat der Beklagte ferner, dass die Entscheidung über das Verlangen einer Sicherheitsleistung in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 5. Juli 1999 a.a.O., VG Düsseldorf a.a.O.; Herbst, a.a.O., Rdnr. 12; Wahrendorf, a.a.O., Rdnr. 8; Groth, a.a.O. Rdnr. 22).

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